So werden Sie Mitglied

Mitgliedschaftsvoraussetzungen

Aktive Mitgliedschaft:

Für staatlich geprüfte Nasenchirurgen, die seit mindestens zwei Jahren aktiv praktizieren.

Die aktive Mitgliedschaft ist auf Chirurgen beschränkt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  1. Personen, die plastische Chirurgie oder plastische Gesichtschirurgie durchführen und vom American Board of Plastic Surgery, dem American Board of Facial Plastic and Reconstructive Surgery, dem American Board of Otolaryngology oder einem gleichwertigen ausländischen Prüfungsausschuss zugelassen sind, können Mitglied werden Rhinoplastik Gesellschaft.
  2. Zwei Jahre aktive Praxis im Bereich der plastischen und rekonstruktiven Chirurgie, der plastischen und rekonstruktiven Gesichtschirurgie oder der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/HNO.
  3. Ein profundes Interesse an Rhinoplastik und ästhetischer Chirurgie, das zur Zufriedenheit des Mitgliederkomitees durch die Veröffentlichung von Artikeln in Peer-Review-Zeitschriften als Erstautor, Lehrbuchkapitel oder das Abhalten von Rhinoplastik-Kursen dokumentiert wird, ist erforderlich. Von Mitgliedern dieser Kategorie wird erwartet, dass sie Beiträge geleistet haben, die das Gebiet der Nasenkorrektur voranbringen. Unter bestimmten Umständen und auf Empfehlung des Mitgliedschaftsausschusses können Bewerber aufgrund außergewöhnlicher Verdienste, die durch Beiträge zum Lehren und Schreiben sowie gesellschaftliche Beiträge in der ästhetischen Chirurgie nachgewiesen werden, für die aktive Mitgliedschaft empfohlen werden.
  4. Nachweis der unbescholtenen Mitgliedschaft bei einer der folgenden: The Aesthetic Society, ASPS, AAFPRS, AAO-HNS, ISAPS oder der entsprechenden ausländischen nationalen Gesellschaft.
  5. Ein aktuelles 24-monatiges Nasenkorrektur-Operationsprotokoll, das die Erfahrung in der Nasenkorrektur unterstützt, mit durchschnittlich mindestens dreißig Fällen pro Jahr. **HINWEIS: Der Mitgliedschaftsausschuss lässt zu, dass es sich bei 10 % dieser Fälle (3 pro Jahr oder 6 pro 24-Monats-Zeitraum) um nicht-chirurgische Nasenkorrekturen handelt.
  6. Zusammenfassung: (Download-Link) für den gleichen Zeitraum von 24 Monaten wie das Operationsprotokoll
  7. Sponsoring durch zwei aktive Mitglieder.
Antrag auf aktive Mitgliedschaft




Assoziierte Mitgliedschaft:

Für staatlich geprüfte Nasenchirurgen in aktiver Praxis mindestens zwei Jahre, die nicht alle Kriterien für den Status eines aktiven Mitglieds erfüllen.

Die assoziierte Mitgliedschaft gilt für Rhinoplastik-Chirurgen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
  1. Personen, die plastische Chirurgie oder plastische Gesichtschirurgie durchführen und die in plastischer Chirurgie, plastischer Gesichtschirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder HNO von einem internationalen Prüfungsausschuss als gleichwertig zertifiziert sind, sind für eine entsprechende Mitgliedschaft bei The Rhinoplasty Society berechtigt.
  2. Zwei Jahre Erfahrung im Bereich der plastischen und rekonstruktiven Chirurgie, der plastischen und rekonstruktiven Gesichtschirurgie oder der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/HNO.
  3. Nachweis einer vollberechtigten Mitgliedschaft bei einer der folgenden Organisationen: The Aesthetic Society, ASPS, AAFPRS, AAO-HNS, ISAPS oder eine gleichwertige ausländische nationale Gesellschaft. Durch den Nachweis der Mitgliedschaft in einer anerkannten ausländischen nationalen Gesellschaft entfällt die Sponsorenpflicht.
Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft




Entsprechende Mitgliedschaft:

Für internationale Chirurgen in aktiver Praxis mindestens 3 Jahre, die keine 2 aktiven Mitgliedssponsoren haben.

Eine entsprechende Mitgliedschaft gilt für internationale Rhinoplastik-Chirurgen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  1. Personen, die plastische Chirurgie oder plastische Gesichtschirurgie durchführen und die von einem internationalen Prüfungsausschuss als Äquivalent in plastischer Chirurgie, plastischer Gesichtschirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder HNO zertifiziert sind, haben Anspruch auf eine korrespondierende Mitgliedschaft bei The Rhinoplasty Society.
  2. Dreijährige Erfahrung im Bereich Plastische und Rekonstruktive Chirurgie, Plastische und Rekonstruktive Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/HNO.
  3. Aktuelles 24-monatiges Nasenkorrektur-Operationsprotokoll, das die Erfahrung in der Nasenkorrektur unterstützt.
  4. Nachweis der unbescholtenen Mitgliedschaft bei einer der folgenden: The Aesthetic Society, ASPS, AAFPRS, AAO-HNS, ISAPS oder der entsprechenden ausländischen nationalen Gesellschaft.
Entsprechender Mitgliedsantrag




Mitgliedschaft in der Rhinoplasty Society Europe:

Für internationale Chirurgen in aktiver Praxis mindestens 3 Jahre, die keine 2 aktiven Mitgliedssponsoren haben.

Die Mitgliedschaft in der Rhinoplasty Society Europe gilt für internationale Nasenchirurgen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
  1. Personen, die plastische Chirurgie oder plastische Gesichtschirurgie durchführen und die von einem internationalen Prüfungsausschuss als Äquivalent in plastischer Chirurgie, plastischer Gesichtschirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder HNO zertifiziert sind, haben Anspruch auf eine korrespondierende Mitgliedschaft bei The Rhinoplasty Society.
  2. Dreijährige Erfahrung im Bereich Plastische und Rekonstruktive Chirurgie, Plastische und Rekonstruktive Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/HNO.
  3. Aktuelles 24-monatiges Nasenkorrektur-Operationsprotokoll, das die Erfahrung in der Nasenkorrektur unterstützt.
  4. Der Nachweis einer vollberechtigten Mitgliedschaft bei der Rhinoplasty Society of Europe ist erforderlich.
Bewerbung der Rhinoplasty Society Europe




Kandidatenmitgliedschaft:

Für staatlich geprüfte Nasenchirurgen in aktiver Praxis unter zwei Jahren, die noch nicht alle Kriterien für den Status eines aktiven Mitglieds erfüllen.

Die Kandidatenmitgliedschaft gilt für Nasenchirurgen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
  1. Personen, die plastische Chirurgie oder plastische Gesichtschirurgie durchführen und vom American Board of Plastic Surgery, dem American Board of Facial Plastic and Reconstructive Surgery, dem American Board of Otolaryngology oder einem gleichwertigen ausländischen Prüfungsausschuss zugelassen sind, können Mitglied werden Rhinoplastik Gesellschaft.
  2. Nachweis der unbescholtenen Mitgliedschaft bei einer der folgenden: The Aesthetic Society, ASPS, AAFPRS, AAO-HNS, ISAPS oder der entsprechenden ausländischen nationalen Gesellschaft.
Antrag auf Mitgliedschaft als Kandidat




Resident/Fellow-Mitgliedschaft:

Für Assistenzärzte der Plastischen Chirurgie oder Fellows mit ausgeprägtem Interesse an Nasenkorrektur und ästhetischer Chirurgie.

Die Resident/Fellow-Mitgliedschaft gilt für Nasenchirurgen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
  1. Personen, die in einer Facharztausbildung oder einem Stipendium für plastische Chirurgie eingeschrieben sind.
  2. Nachweis des Wohnsitzes oder des Stipendiums mit einem vom Abteilungsleiter oder Stipendienkoordinator hochgeladenen Unbedenklichkeitsbescheid mit Angabe des Abschlussdatums.
  3. Aktueller Lebenslauf im PDF-Format mit vollständigen Kontaktinformationen hochgeladen.
Antrag auf Mitgliedschaft als Resident/Fellow




Bitte beachten Sie: Die erforderlichen Unterlagen müssen mit der Bewerbung hochgeladen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente zum Hochladen bereithalten, bevor Sie den Antrag ausfüllen, da Sie ihn nicht speichern können.

Bewerbungsschluss

Die Rhinoplasty Society heißt zweimal im Jahr neue Mitglieder willkommen. Die Bewerbungsfrist für Frühjahr/Sommer endet am 15. September und die Bewerbungsfrist für Herbst/Winter endet am 15. Januar.

Alle Bewerbungen und Materialien müssen fristgerecht beim Exekutivdirektor eingehen, damit sie während dieser Zeiträume für die Mitgliedschaft berücksichtigt werden können.