Antrag auf Vollmitgliedschaft

Mitgliedschaftsvoraussetzungen

Aktive Mitgliedschaft:

Für staatlich geprüfte Rhinoplastik-Chirurgen in aktiver Praxis für mindestens drei Jahre.

Die aktive Mitgliedschaft ist auf Chirurgen beschränkt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  1. Personen, die plastische Chirurgie oder plastische Gesichtschirurgie durchführen und vom American Board of Plastic Surgery, dem American Board of Facial Plastic and Reconstructive Surgery, dem American Board of Otolaryngology oder einem gleichwertigen ausländischen Prüfungsausschuss zugelassen sind, können Mitglied werden Rhinoplastik Gesellschaft.
  2. Drei Jahre aktive Praxis im Bereich Plastische und Rekonstruktive Chirurgie, Plastische und Rekonstruktive Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/HNO.
  3. Ein profundes Interesse an Rhinoplastik und ästhetischer Chirurgie, das zur Zufriedenheit des Mitgliederkomitees durch die Veröffentlichung von Artikeln in Peer-Review-Zeitschriften als Erstautor, Lehrbuchkapitel oder das Abhalten von Rhinoplastik-Kursen dokumentiert wird, ist erforderlich. Von Mitgliedern dieser Kategorie wird erwartet, dass sie Beiträge geleistet haben, die das Gebiet der Nasenkorrektur voranbringen. Unter bestimmten Umständen und auf Empfehlung des Mitgliedschaftsausschusses können Bewerber aufgrund außergewöhnlicher Verdienste, die durch Beiträge zum Lehren und Schreiben sowie gesellschaftliche Beiträge in der ästhetischen Chirurgie nachgewiesen werden, für die aktive Mitgliedschaft empfohlen werden.
  4. Nachweis der unbescholtenen Mitgliedschaft bei einer der folgenden: The Aesthetic Society, ASPS, AAFPRS, AAO-HNS, ISAPS oder der entsprechenden ausländischen nationalen Gesellschaft.
  5. Ein aktuelles 24-monatiges Nasenkorrektur-Operationsprotokoll, das die Erfahrung in der Nasenkorrektur unterstützt, mit durchschnittlich mindestens dreißig Fällen pro Jahr. **HINWEIS: Der Mitgliedschaftsausschuss lässt zu, dass es sich bei 10 % dieser Fälle (3 pro Jahr oder 6 pro 24-Monats-Zeitraum) um nicht-chirurgische Nasenkorrekturen handelt.
  6. Sponsoring durch zwei aktive Mitglieder.
Assoziierte Mitgliedschaft:

Für vom Vorstand zertifizierte Rhinoplastik-Chirurgen in aktiver Praxis mindestens drei Jahre, die nicht alle Kriterien für den Status eines aktiven Mitglieds erfüllen.

Die assoziierte Mitgliedschaft gilt für Rhinoplastik-Chirurgen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
  1. Personen, die plastische Chirurgie oder plastische Gesichtschirurgie durchführen und die in plastischer Chirurgie, plastischer Gesichtschirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder HNO von einem internationalen Prüfungsausschuss als gleichwertig zertifiziert sind, sind für eine entsprechende Mitgliedschaft bei The Rhinoplasty Society berechtigt.
  2. Drei Jahre Erfahrung in den Bereichen Plastische und Rekonstruktive Chirurgie, Plastische und Rekonstruktive Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/HNO.
  3. Ein aktuelles 24-monatiges Nasenkorrektur-Operationsprotokoll, das die Erfahrung in der Nasenkorrektur unterstützt.
  4. Nachweis der unbescholtenen Mitgliedschaft bei einer der folgenden: The Aesthetic Society, ASPS, AAFPRS, AAO-HNS, ISAPS oder der entsprechenden ausländischen nationalen Gesellschaft.
  5. Sponsoring von 2 aktiven Mitgliedern.
Entsprechende Mitgliedschaft:

Für internationale Chirurgen in aktiver Praxis mindestens 3 Jahre, die keine 2 aktiven Mitgliedssponsoren haben.

Eine entsprechende Mitgliedschaft gilt für internationale Rhinoplastik-Chirurgen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  1. Personen, die plastische Chirurgie oder plastische Gesichtschirurgie durchführen und die von einem internationalen Prüfungsausschuss als Äquivalent in plastischer Chirurgie, plastischer Gesichtschirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder HNO zertifiziert sind, haben Anspruch auf eine korrespondierende Mitgliedschaft bei The Rhinoplasty Society.
  2. Dreijährige Erfahrung im Bereich Plastische und Rekonstruktive Chirurgie, Plastische und Rekonstruktive Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/HNO.
  3. Aktuelles 24-monatiges Nasenkorrektur-Operationsprotokoll, das die Erfahrung in der Nasenkorrektur unterstützt.
  4. Nachweis der unbescholtenen Mitgliedschaft bei einer der folgenden: The Aesthetic Society, ASPS, AAFPRS, AAO-HNS, ISAPS oder der entsprechenden ausländischen nationalen Gesellschaft.

Bitte beachten Sie: Die unten aufgeführten erforderlichen Dokumente müssen mit der Bewerbung hochgeladen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente zum Hochladen bereit haben, bevor Sie den Antrag ausfüllen, da Sie ihn nicht speichern können. Sobald Sie beginnen, muss es zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

  1. Vollständiger Lebenslauf.
  2. Protokoll der Nasenkorrekturoperation: Eine Excel-Datei, in der die Patienten-ID (nicht der Name – es kann die Patienten-ID-Nummer oder die Initialen sein), das Datum der Operation und der Titel der Operation für die letzten 24 Monate aufgeführt sind.
  3. Zusammenfassung: (Download-Link) für den gleichen Zeitraum von 24 Monaten wie das Operationsprotokoll
  4. Kopie eines aktiven Mitgliedschaftszertifikats von einem der folgenden:
    1. Die Ästhetische Gesellschaft
    2. ASPS
    3. AAFPRS
    4. ISAPS
    5. Gleichwertige ausländische nationale Gesellschaft

Bewerbungsschluss

Alle Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 28. Februar beim Vorstand eingegangen sein, damit der Bewerber bei der Jahresversammlung im Frühjahr 2024 für die Aufnahme in die Mitgliedschaft berücksichtigt werden kann.

Mitgliedschaftsantrag

Mitgliedschaftsanträge für 2024 sind jetzt geschlossen. Bewerbungen für das Mitgliedschaftsjahr 2025 werden im Juli wieder möglich sein, und die Frist für Mitgliedschaftsanträge für 2025 endet am 31. Dezember 2024.